Michael Zapf
Erster Bürgermeister
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Freilegung des Mauergrabens
Der Stadtgraben ist noch in weiten Teilen gut erkennbar und ablesbar. Um diesen Grünring wieder zu schließen, müssen störende An-, Auf- und Vorbauten entfernt werden. Ziel ist es, den Graben zu einer öffentlichen Naherholungsfläche mit Ruhe- und Verweilplätzen zu entwickeln.
Die Fläche ist damit Teil eines für die Innenstadt zu erarbeitenden Grünkonzepts. Das heißt zum Beispiel, dass Kleingartenanlagen neu geordnet und gestaltet werden sollen und dass Maschendrahtzäune oder Einfriedungen durch einfache ortstypische Holzzäune ersetzt werden sollen. Starker Bewuchs muss zurückgeschnitten werden, Nadelhölzer sollen entfernt werden, Obstbäume können im Stadtgraben bleiben, sollen aber auch ausgedünnt und zurückgeschnitten werden. Störende Garagen, Gartenhäuschen, Ablagerungen oder Nebengebäude sollen aus dem Stadtgrabenbereich entfernt werden.
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Projektbereich
Wichtige Informationen für Investoren
Investoren oder Gebäudeeigentümer, die Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen planen, die den Zielen des ISEKs entsprechen, können Förderungen oder steuerliche Vergünstigungen erhalten. Investitionen im Sanierungsgebiet werden dadurch finanziell attraktiv.
Bei der Sanierung von Einzeldenkmalen stellt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) den denkmalpflegerischen Mehraufwand fest. Dieser kann gefördert werden. Auch über die Städtebauförderung und kommunale Förderprogramme bieten sich Zuschussmöglichkeiten. Eine fachliche Beratung ist in jedem Fall sinnvoll.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Weismainer Stadtverwaltung.